AGB
Auszug aus der deutschen Hotelordnung:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellen des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
- Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises und bei Halbpension 30 % des Pensionspreises.
- Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen unseren Gästen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
Hotel Rheinpavillon









