AGB

Auszug aus der deutschen Hotelordnung:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellen des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

    1. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
    2. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises und bei Halbpension 30 % des Pensionspreises.

    1. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
    2. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

Wir empfehlen unseren Gästen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

Hotel Rheinpavillon
56341 Kamp-Bornhofen | Telefon: (0 67 73) 9380 | Telefax: (0 67 73) 93 89